Es sind ja nur Tiere Liebe Leser/innen, Zwei Jugendliche im Alter von 17 und 18 Jahren hatten in Nortorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde) mehr als 40 Kaninchen und Gänse sadistisch zu Tode gequält. Das Motiv für dieses perverse Tier-Massaker blieb offen. Die Täter gaben zur Aussage, dass sie an einem März-Abend durch die Kleingärten gestreift waren, um einen neuen Baseball-Schläger an Tieren "zu testen". Ihre hilflosen Opfer fanden sie dort, wo der Haupttäter schon einmal Kaninchen brutal umgebracht hatte - auf der Parzelle eines 72-jährigen Rentners. Die Täter erschlugen zwei Ringelgänse und spießten eine dritte Gans mit einer Mistgabel auf. Danach quälten sie Kaninchen mit Hammer und Nägeln zu Tode. Einige Tiere ertränkten sie in einer Regentonne, darunter eine Kaninchen-Mutter, deren Junge in der Folge im Stall erfroren. Ein Kaninchen besprühten sie mit Deo-Spray und zündeten es an. Ein anderes Kaninchen nagelten sie bei lebendigem Leibe an das Portal einer nahe gelegen Kirche in der Haltung des gekreuzigten Christus. Das Tier starb langsam und qualvoll. "Die Tat ist schrecklich, eigentlich unfassbar", sagte der Amtsrichter Torbjörn Stryck. Den Jugendlichen stehe aber ein Urteil zu, das vom Erziehungsgedanken geprägt sei. Zudem hätten sie die Tat gestanden, keine Vorstrafen und wären schon dadurch gestraft, "dass sie in ihrem Heimatort Spießruten laufen müssen". Der 17-jährige Haupttäter erhielt nur eine Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Er muss wie sein Mittäter gemeinnützige Arbeit und eine Therapie machen. Die Jugendlichen nahmen das Urteil an.
Für jeden Tierfreund, Tierschützer und Tierrechtler ein absolut unfassbares und nicht hinnehmbares Urteil. In meinen Augen schlichtweg ein Justiz-Skandal ersten Ranges, eine höchstrichterliche Fehlentscheidung, mit der unser Tierschutzgesetz und unser Grundgesetz mit Füßen getreten wurde. Amtsrichter Stryck sollte man fragen, wie er entschieden hätte, wenn nicht hilflose Tiere sondern hilflose Kinder die Opfer gewesen wären - nebst Begründung für den eklatanten Unterschied, versteht sich. Da es wissenschaftlich erwiesen ist, dass Tierquäler häufig auch ähnliche Straftaten an Menschen begehen, wird vielleicht Richter Stryck irgendwann zur Einsicht gelangen, spätestens dann, wenn diese Verbrecher wieder vor ihm stehen, und wenn es um eine Straftat geht, in der Menschen die Opfer waren. Für diesen Fall sollte man dann aber auch gleich den Herrn Amtsrichter vor einen gescheiteren Kadi zitieren. Es wurden auf perverse und sadistische Art und Weise hilflose Tiere bestialisch zu Tode gequält und der Herr Amtsrichter spricht von Erziehungsgedanken, Geständnis und nicht vorhandener Vorstrafen. Als ob diese belanglosen "Begleitumstände" die Tat und die Schwere der Tat entschuldigen könnten. Vielleicht steht der Herr Amtsrichter aber auch auf Lapin flambé ... wer weiß? Über seine Befangenheit als "Allesfresser" hat sich mit Sicherheit niemand den Kopf zerbrochen. Fazit: Es ist und bleibt ein verabscheuungswürdiges Verbrechen, das ein weitaus höheres Strafmaß verdient hätte. Hier zeigt sich auch überaus deutlich, dass die Herren Richter noch Lichtjahre davon entfernt sind, das Tierschutzgesetz und den im Grundgesetz verbrieften Schutz der Tiere ernst zu nehmen. Es sind ja nur Tiere ...! Seien Sie gegrüßt A.K.T.E.- Redaktion / Stefan Bernhard Eck Im Übrigen meine ich, dass Fleischessen und wahre Menschlichkeit sich nicht vertragen. |
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