Soll-Zustand

Produkte aus "artgerechter" Tierhaltung


Falsche Strategie oder ethische Verpflichtung?

Im Zusammenhang mit der Strategie "Reform UND Abschaffung" bzw. der Strategie der "Politik der kleinen Schritte" ist es notwendig, auch die kontroverse Frage: " Sind Produkte aus der so genannten artgerechten Tierhaltung die Lösung?" einer genaueren Untersuchung zu unterziehen. Ich werde auf einen sehr wichtigen Punkt aufmerksam machen, der stärker herausgearbeitet werden sollte, weil er von den Befürwortern eines strikten Abolitionismus nicht oder nur unzureichend beachtet wird.

Die Ausgangsfrage: Ist es aus ethischer Sicht vertretbar, den Konsum von Produkten aus der so genannten "artgerechten Tierhaltung" zu propagieren?

Um die Problematik bei dieser Fragestellung deutlich zu machen, die auch im A.K.T.E.-Forum zur Diksussion stand, hatte ich zuerst mit NEIN geantwortet, weil auch die meisten Tierrechtler/innen zu dieser Frage rein intuitiv mit einem strikten NEIN antworten. Ich hatte dabei betont, dass die moralische Verwerflichkeit des Konsums von Fleisch und ähnlichen Tierqualprodukten aus der industriellen Massentierhaltung natürlich ebenso außer Frage steht wie der Konsum von Tierqualprodukten vom "Bio-Bauer". Daraufhin hatte ich Ausgangsfrage erweitert, indem ich die Frage gestellt hatte, ob es nach dem Scheitern aller Überzeugungsversuche für eine vegane oder vegetarische Ernährungsweise richtig ist, als letzte Möglichkeit zur partiellen Verminderung von Tierleid den Kosmum von Tierprodukten vom "Bio-Bauer" zu empfehlen, um dadurch zumindest eine Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen "Nutz-Tiere" zu erreichen.

Ich gab zu bedenken,dass durch die Beschreibung der tierquälerischen Haltungsbedingungen in der Massentierhaltung und durch Hinweise auf gesundheitliche Aspekte beim Verzehr von "Billig-Fleisch" und ähnlichen Tierqualprodukten die Möglichkeit besteht, dass ein Hinterfragen der Ernährungsweise einsetzen könnte, das für weitere Gespräche eine bessere Ausgangsposition darstellen könnte.

Meine Antwort zu dieser Fragestellung lautete JA, weil neben strategischen Gründen vor allem starke ethische Gründe existieren, die zu einem JA verpflichten. Die Propagierung von Produkten aus "artgerechter Tierhaltung" ist einerseits eine Notlösung in einer ganz bestimmten Situation - nämlich nach dem Scheitern aller Überzeugungsversuche für eine vegane oder vegetarische Ernährungsweise - aber andererseits auch eine ethische Verpflichtung, obwohl damit die Abschaffung der Tierausbeutung keineswegs beseitigt würde. Die Entscheidung zur Empfehlung von Produkten aus "artgerechter Tierhaltung" - und das will ich mit meinen Ausführungen ganz deutlich machen - basiert eben nicht nur auf strategischen oder pragmatischen Überlegungen, die zwar auch in einer Gesamtstrategie zu berücksichtigen sind, aber aus ethischer Perspektive nur marginal bewertet werden sollten, sondern auf handfesten ethischen Gründen.

Wie kommt es nun, dass ich mich einmal für NEIN und einmal für JA entscheiden kann? Wenn ich den Konsum von Produkten aus "artgerechter Tierhaltung" als ethisch verwerflich bewerte, bleibt er dann nicht in jeder Situation verwerflich, und trage ich nicht zu einer Vergrößerung des Tierleides bei, wenn ich z.B. "Bio-Fleisch" und ähnliche Tierqualprodukte als Notlösung in bestimmten Situationen empfehle? Wie kann diese Empfehlung ethisch zu vertreten sein, wo sie doch nachweislich zu Leiden und Tod von empfindungsfähigen Lebewesen führt?

Bevor ich zur Beantwortung dieser Frage komme, möchte ich einen Exkurs bezüglich Speziesismus und einigen philosophie-theoretischen Überlegungen und Regeln unternehmen, die uns bei der Beantwortung dieser Frage hilfreich sein werden.

Exkurs:
Von Speziesismus kann man dann sprechen, wenn der Herrschaftsanspruch über die Tiere und die übrige Natur durch das Gefühl der Sonderstellung und der Überlegenheit der menschlichen Spezies begründet und zum entscheidenden Kriterium wird, die Bedürfnisse und elementaren Interessen anderer Lebewesen (Tiere und Pflanzen) zu missachten, um eigene Bedürfnisse und Interessen zu befriedigen. Der Speziesist ist in seiner Abwägung und Beurteilung niemals unparteiisch, sondern befangen. Speziesismus liegt auch dann vor, wenn wir in konstruierten Fallbeispielen, die das Leben und Wohlsein von Menschen betreffen und in Fallbeispielen mit gleichem oder ähnlichem Sachverhalt, die aber Tiere betreffen, zu gravierenden Unterschieden in unserer Entscheidung gelangen.

Zur Verwirklichung des Tierrecht-Gedankens ist es absolut notwendig, speziesistische Tendenzen in unserem Denken, in unserer Kultur und Tradition zu unterdrücken. Niemand wird bezweifeln können, dass solange in uns noch ein speziesistischer Grundtenor vorhanden ist - und sei dieser auch nur latent vorhanden - sich eine moralische Berücksichtigung der elementaren Interessen und Bedürfnisse der Tiere umfassend und nachhaltig verwirklicht lässt. Leider ist festzustellen, dass auch viele Tierrechtler/innen durch bewusste oder unbewusste speziesistische Tendenzen zu unterschiedlichen Bewertungen gelangen. Die konsequente Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes ist meistens nur in extremen Affekt-Situationen zu beobachten. Um diese speziesistische Tendenzen zu vermeiden, sollten wir unsere Abwägungen bzw. Urteile mit den nachfolgenden Regeln überprüfen:

a. Das Gleichheitsprinzip stellt den entscheidenden Grundpfeiler einer gerechten und universalen Ethik dar, indem es fordert, dass Gleiches, respektive Ähnliches gleich, respektive ähnlich behandelt wird, und Ungleiches dementsprechend unterschiedlich behandelt wird. Wir wollen also die gleichen oder ähnlichen Bedürfnisse, Interessen und zuerkannten Werte all derer, die von unseren Handlungen betroffen sind, gleich oder ähnlich moralisch gewichten.
b. Wir sollten den Standpunkt eines imaginären "unparteiischen Beobachters" einnehmen, wie dies von den Philosophen Hutcheson, Hume und Adam Smith bereits im 18. Jahrhundert gefordert wurde.
c. Wir sollten nach dem Prinzip der "Nichtfestlegung des Adressaten ethischer Urteile" von John Rawls vorgehen, das besagt, dass wir es zuerst offenlassen, wer die Betroffnen unserer Entscheidungen sein werden, so dass es möglich wäre, dass wir selbst betroffen sind.
d. Unsere Urteile und Argumente sollten universalisierbar sein, was bedeutet, dass sie bei gleichem Sachverhalt unabhängig von den Betroffenen auch gleiche Geltung haben.

Orientierungshilfen:
Physisches und psychisches Leiden sind negative Erfahrungen. Weniger Leiden wird besser als mehr Leiden empfunden. Deshalb streben alle empfindungsfähigen Lebewesen danach, frei von physischem und psychischem Leiden zu sein oder diese zu verringern. Eine Verminderung bzw. ein Beendigung des Leidens für die Gesamtheit aller Lebewesen ist daher anzustreben. Ethisch richtig sind alle Entscheidungen und Handlungen, die das Leiden der betroffenen Lebewesen jetzt vermindern, so lange durch unsere Entscheidung das Leiden aller betroffenen Lebewesen nicht nachweislich vergrößert wird, und keine realistische Möglichkeit besteht, es insgesamt und im Augenblick unserer Entscheidung zu beenden.

In Beziehung auf die Ausgangsfrage möchte ich zunächst folgende Überlegung anstellen:

Wir leben in dem fiktiven Staat, in dem permanent "Menschenrechte" missachtet werden, und per Gesetz Todesstrafe, Folter und Zwangsarbeit erlaubt sind. Eine große Zahl von Menschen ist auf Grund ihrer Hautfarbe, Religionszugehörigkeit oder auf Grund unterdurchschnittlicher Intelligenz oder sonstiger "Delikte" zum Tode verurteilt. Bis zu ihrer Hinrichtung müssen die Todeskandidaten jahrelang unter unmenschlichen Verhältnissen leben, werden gefoltert und zur Zwangsarbeit herangezogen. Sie haben keinen Hofgang, die Zellen sind total überbelegt und ungenügend ausgestattet, die hygienischen Bedingungen sind katastrophal, und das Essen besteht aus monotoner Gefängniskost. Viele Inhaftierte leiden auf Grund der Haftbedingungen unter starken psychischen und physischen Störungen, und die Sterberate noch vor dem Tag der Hinrichtung ist hoch. Der größte Teil der Regierung und der Bevölkerung befürwortet diese Praktiken, weil sie auf einer langen Tradition beruhen, und viele Menschen davon profitieren. Diese Menschen sind davon überzeugt, dass Folter und Ausbeutung ethisch legitim sind. In diesem Staat sind aber auch kleinere revolutionäre Gruppierungen anzutreffen, die sich gegen die Todesstrafe, Folter und Zwangsarbeit aussprechen. Aus verschiedenen Gründen ist es ihnen nicht möglich, die Regierung zur Änderung der Gesetze zu bewegen oder die Regierung zu stürzen. Sie verfügen nicht über Ausrüstung, Training und Waffen, fürchten sich vor Repressalien oder lehnen aus moralischen Gründen eine Gewaltanwendung strikt ab. Ihr gewaltfreier Widerstand wird aller Voraussicht nach die augenblickliche Situation erst in Jahrzehnten – wenn überhaupt – verändern.

Es besteht jedoch eine große Chance, zwar nicht die Todesstrafe abzuschaffen, aber zumindest die Haftbedingungen erheblich zu verbessern und die Folter abzuschaffen. Durch gezielte Propaganda könnte es gelingen, Regierung und Bevölkerung davon zu überzeugen, dass Folter und unmenschliche Haftbedingungen vor der Exekution abzuschaffen sind.

Frage:

Sollten diese Gruppierungen nun beschließen, das unmittelbare Leiden der Todeskandidaten zumindest durch die Forderung nach Haftverbesserungen und Abschaffung der Folter zu vermindern, wenn sie sich gleichzeitig vornehmen, auch weiterhin gegen das prinzipielle Unrecht der Todesstrafe und Zwangsarbeit anzukämpfen, um eines Tages die Verwirklichung ihrer Ziele in Gänze zu erreichen?

Rational und ethisch denkende Menschen werden alles versuchen, um für die Gefolterten und Ausgebeuteten eine Verminderung ihrer Qualen herbeizuführen. Ich nehme an, dass diese Entscheidung außer Frage steht, und dass rational und ethisch denkende Menschen nicht auf die Forderung nach Haftverbesserungen und Abschaffung der Folter verzichten, nur weil aus strategischen und ideologischen Gründen eine Verbesserung der Haftbedingungen und eine Abschaffung der Folter das prinzipielle Unrecht und schließlich die Hinrichtung nicht beseitigen, ja vielleicht sogar die Gefahr besteht, dass durch die Abschaffung der Folterpraktiken und unmenschlichen Haftbedingungen das Unrechtssystem sich gesellschaftlich verfestigen könnte, sondern dass sie der moralischen Verpflichtung gerecht werden, jetzt zu helfen und sich für das geringere Leiden der betroffenen Gefangenen entscheiden.

Diese Entscheidung beruht auf den ethischen Maximen:

1. Helfen, wo Hilfe möglich ist.
2. Geringeres Leid ist einem größeren Leid vorzuziehen.

Zurück zur Frage bzgl. der Emphelung von Produkten aus "artgerechter Tierhaltung":

Es handelt sich bei der Frage, ob es vertretbar ist, sich für Produkte aus "artgerechter Tierhaltung" einzusetzen sicherlich um eine zweischneidige Sache, die nicht so einfach zu beantworten ist. Ich universalisiere daher das oben genannte Fallbeispiel und ersetze die menschlichen Todeskandidaten durch "Nutztiere".

In unserem Staat werden permanent "Tierrechte" missachtet, und per Gesetz sind Tiermord, Folter und Ausbeutung erlaubt. Eine große Zahl von Tieren ist auf Grund dessen, dass sie weniger Intelligenz als Menschen besitzen, nicht sprechen und schreiben können, ihnen nur ein rudimentäres "Selbstbewusstsein" zugesprochen wird und dergleichen mehr zur Ausbeutung freigegeben und zum Tode verurteilt, weil ihre Leichen als Nahrungsmittel begehrt sind. Ihr einziges "Vergehen" besteht darin, dass sie Tiere sind. Bis zu ihrer Hinrichtung müssen sie oft jahrelang unter grausamen Verhältnissen leben, sie werden gefoltert und ausgebeutet. Ihr natürlicher Bewegungsdrang wird ihnen verwehrt, ihre Käfige sind zu klein und ungenügend ausgestattet, die hygienischen Bedingungen sind katastrophal, und ihre Nahrung besteht häufig aus industriellem Einheitsfutter. Die meisten "Nutztiere" leiden auf Grund ihrer Haltungsbedingungen unter starken psychischen und physischen Störungen, und die Sterberate noch vor dem Tag ihrer Schlachtung ist je nach der "Nutz-Tierart" relativ hoch. Regierung und Bevölkerung befürworten die Haltungsbedingungen und den Tiermord, weil sie davon profitieren. Sie sind davon überzeugt, dass die Nutzung von Tieren durch den Menschen ethisch legitim ist.

Eine kleinere Zahl von Tierrechtlern und Tierschützern fordern die Abschaffung der Tierausbeutung und der folterähnlichen Haltungsbedingungen. Aus verschiedenen Gründen ist es auch ihnen nicht möglich, die Regierung zur Änderung der Gesetze zu bewegen oder die Regierung zu stürzen. Sie lehnen vor allem aus moralischen Gründen eine Gewaltanwendung strikt ab, viele fürchten sich vor Repressalien, und selbst die militanten Gruppierungen sind nur zur Gewaltanwendung gegen Sachen bereit. Dieser relativ gewaltfreie Widerstand wird aller Voraussicht nach die augenblickliche Situation erst in Jahrzehnten – wenn überhaupt – verändern. Es besteht aber auch hier die Chance, zwar nicht die legalisierte Tötung von "Nutz-Tieren" abzuschaffen, aber zumindest ihre Haltungsbedingungen erheblich zu verbessern, die gröbsten Tierquälereien zu beenden. Durch gezielte Propaganda könnte es gelingen, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass zumindest die grausamen Haltungsbedingungen abzuschaffen sind. Ferner besteht die Hoffnung, dass durch permanente Aufklärungskampagnen eine Reduzierung des Fleischkonsums und ähnlicher Tierqualprodukte erreicht werden kann.

Auch hier die Frage:

Sollten nun Tierrechtler und Tierschützer beschließen, das unmittelbare Leiden der "Nutz-Tiere" zumindest durch die Forderung nach Verbesserungen in der "Nutz-Tierhaltung" zu lindern versuchen, wenn sie sich gleichzeitig vornehmen, auch weiterhin gegen das prinzipielle Unrecht der Tötung und Ausbeutung anzukämpfen, um eines Tages ihre Beendigung in Gänze zu erreichen?

Ich nehme auch hier an, dass rational und ethisch denkende Tierrechtler und Tierschützer mit einem klaren JA antworten werden. Ich nehme nicht an, dass sie tatsächlich auf die Forderungen nach Verbesserungen in der "Nutz-Tierhaltung" verzichten, nur weil aus strategischen und ideologischen Gründen solche Verbesserungen das prinzipielle Unrecht nicht beseitigen, oder die Gefahr besteht, dass durch diese Reformen in der "Nutz-Tierhaltung" das Unrechtssystem sich gesellschaftlich zementieren wird.

Wenn wir im ersten Beispiel (menschliche Todeskandidaten) mit JA votieren, so müssen wir dementsprechend auch hier zu dem gleichen Urteil gelangen. Wenn wir jedoch aus irgendwelchen Gründen zu einem anderen Ergebnis gelangen, kann dies nur bedeuten, dass wir den Gleichheitsgrundsatz, aber vor allem den Universalisierungsgrundsatz nicht genügend berücksichtigt haben.

Auch hier muss die Entscheidung unbedingt lauten:

1. Helfen, wo Hilfe möglich ist.
2. Geringeres Leid ist dem größeren Leid vorzuziehen.

Wir dürfen nicht den gefolterten und ausgebeuteten Tieren eine Verminderung ihrer Qualen jetzt verweigern, weil sich vielleicht strategische Überlegungen ins Feld führen lassen, die uns in unserer Entscheidung unsicher werden lassen. Dann hätten wir ähnliche Überlegungen auch im ersten Beispiel anführen und dementsprechend zu einer anderen Schlussfindung kommen müssen. Die Empfehlung von Produkten aus "artgerechter Tierhaltung" als Notlösung in einer Gesamtstrategie ist keine Aufforderung zum Tiermord, sondern lediglich die notgedrungene Empfehlung eines Konsumverhaltens, das zur Verringerung von Tierleid beiträgt, wobei die moralische Verwerflichkeit des Konsums von solchen Produkten auch weiterhin außer Frage steht. Es geht einzig und allein um die Entscheidung, das Leiden der betroffenen Tiere jetzt zu verringern oder dieses aus strategischen und ideologischen Gründen geschehen zu lassen.

Kauern unglücklicher Schweine

Deshalb ist die Behauptung auch irrelevant, dass in "traditionell" und "biologisch/ökologisch" geführten Bauernhöfen Qualität und Quantität des Tierleides nur unbeträchtlich geringer seien als in der industriellen Massentierhaltung. Weniger Leid ist einem größeren Leid vorzuziehen. Die Behauptung ist ohnehin absurd, da hinreichend bekannt ist, wie es in der Agrarindustrie tatsächlich zugeht und wie in landwirtschaftlichen Kleinbetrieben gearbeitet wird. Es mag zwar Ausnahmen geben, aber in der Regel bestehen Unterschiede, die das Leben der betroffenen Tiere entweder zur permanenten Hölle machen, oder aber zumindest für einen gewissen Zeitraum eine Lebensqualität bieten, bei der man das Wohlsein der betroffenen Tiere vermuten kann. Für die "Nutz-Tiere" ist es zweifellos anzustreben, "biologisch/ökologisch/traditionell" anstatt "normal" und "massenhaft" gehalten und "produziert" zu werden, einfach deshalb, weil die Qualität und Quantität des zugefügten Leides - und ist sie auch nur hinter dem Komma zu messen - nachweislich geringer ist.

Zwei glückliche Schweine

Es geht um die reale Verbesserung der individuellen Lebensdingungen. Es geht um die Möglichkeit, als "Nutz-Tier" auch einmal das Blau des Himmels zu sehen, die Sonne auf der Haut zu spüren, auf einer Wiese zu laufen, im Boden zu wühlen, frische Luft zu atmen und vieles, vieles mehr. Jeder Augenblick dieser Natürlichkeit, jeder Augenblick der empfundenen Freiheit, jeder Augenblick der Schmerzfreiheit und des Wohlseins zählen nämlich für das betroffene Individuum immens, weil diese positiven Erfahrungen in diesem Augenblick alles bedeuten, was auf der Welt zählt. Sie sind so unendlich wertvoll für denjenigen, der zuvor gelitten hat. Alle strategischen oder ideologischen Einwände verblassen deshalb, wenn gleichzeitig unermessliches Leiden stattfindet.

Ein weiterer Gedankengang, der sich ebenfalls aus dem Gleichheitsgrundsatz und dem Universalisierungsgrundsatz ergibt:

Die Ungerechtigkeit in Bezug auf die Unterdrückung und Diskriminierung der Frauen ergibt sich aus einer Summe vieler einzelner Tatbestände, die - jeder für sich betrachtet - eine "Einzel-Ungerechtigkeit" darstellt. Die Unterdrückung der Frauen (Sexismus) manifestiert(e) sich durch unterschiedliche Erscheinungsformen: Frauen hatten kein Wahlrecht, der Besuch an Hochschulen wurde ihnen verwehrt, sie durften bestimmte Berufe nicht ausüben, ihre sexuelle Freiheit wurde durch patriarchalische Wertsetzungen beschnitten, bei Ehescheidungen waren sie schlechter gestellt als ihre männlichen Ehepartner, sie erhielten (erhalten) für gleiche Arbeit schlechtere Löhne als Männer und dergleichen mehr. Die Abschaffung dieser Ungerechtigkeit geschah nicht durch einen einzigen Akt oder durch die Proklamation der Gleichberechtigung der Frau, sondern wurde durch die Durchsetzung unterschiedlicher Einzelforderungen erreicht, durch das konsequente Abringen von einzelnen Zugeständnissen, Rechten und Verbesserungen im Alltagsleben. Dabei war jede Einzelforderung ethisch legitim, auch wenn das grundsätzliche Unrecht der Unterdrückung und Abwertung der Frau im Ganzen nicht abgeschafft werden konnte. Niemand behauptet heute, dass zum Beispiel die Einzelforderung bezüglich der Zulassung von Frauen an Universitäten deshalb ethisch nicht legitim gewesen sei, weil dadurch die Gleichberechtigung der Frauen in Gänze nicht erreicht worden ist. Einzelforderungen in Beziehung auf die Verwirklichung der Tierbefreiung sollten dementsprechend auch gleich oder ähnlich bewertet werden.

In Tierrechtskreisen wird leider immer wieder argumentiert, dass nur durch den Kurs eines strikten Abolitionismus die Beendigung der menschlichen Sklaverei erreicht worden sei und nicht durch eine kontinuierliche Reformierung dieser Ungerechtigkeit. Dies entspricht nicht den historischen Gegebenheiten und nicht der Wahrheit! Die Sklaverei endete nicht mit der Proklamation ihrer Abschaffung oder einem entsprechenden Gesetzestext. Die Abschaffung der Sklaverei vollzog sich auf Grund eines langen Prozesses, in dem die Wertsetzungen bezüglich der menschlichen Person sich nach und nach veränderten. Selbst durch die Proklamation der Abschaffung der Sklaverei wurde diese nicht beendet; die Unterdrückung und Ausbeutung der einstigen Sklaven ging unvermindert - nur mit anderen Mitteln - weiter, und dieser Prozess der Überwindung der Sklaverei ist bis heute nicht abgeschlossen. Auf dem langen Weg der gesellschaftlichen Integration und der Gleichberechtigung der einstigen Sklaven wurden auch Forderungen gestellt, die zwar zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen beitrugen, aber nicht die Situation im Ganzen oder die Ungerechtigkeit gegenüber diesen Menschen veränderte. Aber durch diese kleinen Schritte und Verbesserungen erreichte man schließlich, dass sich die öffentliche Meinung dahingehend veränderte, dass die offizielle Abschaffung der Skalverei proklamiert werden konnte.

Diese Beispiele zeigen, dass sich Ausbeutung und Unterdrückung aus verschiedenen Tatbeständen zusammensetzt, und dass sich die totale Abschaffung von Unrechtssystemen immer durch eine schrittweise Abschaffung einzelner Tatbestände vollzogen hatte.

Diesen Gedankengang bezogen auf die Situation der Tierausbeutung:

Die Ungerechtigkeit in Bezug auf die Ausbeutung und Unterdrückung der Tiere ergibt sich auch aus einer Summe vieler einzelner Tatbestände, die - jeder für sich betrachtet - eine Einzel-Ungerechtigkeit darstellt. Die Verhinderung, den natürlichen Bewegungsdrang auszuleben, ist eine Ungerechtigkeit. Niemals in freier Natur zu sein, ist eine Ungerechtigkeit. Die Schmerzufügung durch Gitterroste und Spaltböden in Käfigen und Stallungen ist eine Ungerechtigkeit. Nur Einheitsfutter vorgesetzt zu bekommen, ist eine Ungerechtigkeit. Die Zwangsbefruchtung ist eine Ungerechtigkeit. In Lastwagen über viele Stunden oder Tage transportiert zu werden, ist für Tiere eine Ungerechtigkeit genauso wie die Tötung selbst eine Ungerechtigkeit darstellt. Die Bekämpfung dieser einzelnen Ungerechtigkeiten ist und bleibt aber ethisch legitim, auch wenn das grundsätzliche Unrecht in seiner Gesamtheit durch die Abschaffung oder Reform einzelner Tatbestände nicht beseitigt wird. Wer behauptet, dass zum Beispiel die Forderung nach Freilandhaltung von Legehennen oder einem Käfigverbot in der Kaninchenhaltung deshalb ethisch nicht legitim sei, weil dadurch die Ungerechtigkeit in Gänze nicht abgeschafft würde, macht einfach gravierende Unterschiede in der Bewertung gleicher oder ähnlicher Sachverhalte zwischen Menschen und Tieren.

Deshalb sollte auch dieser Gedankengang bei der Entscheidung zur Empfehlung von Produkten aus "artgerechter Tierhaltung" als Notlösung in bestimmten Situation und in einer ausgewogenen Gesamtstrategie berücksichtigt werden, weil zwar das Unrecht im Ganzen mit Reformen nicht abgeschafft wird, jedoch zumindest eine Verminderung des Unrechts und eine partielle Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen Tiere erreicht werden kann.

Diese und ähnliche Gedankengänge habe ich in allen Diskussionen vermisst, vor allem in der Debatte über Abolitionismus vs. Reformismus, in der gesamten Vegetarismus/Veganismus-Debatte und bei der Frage in Bezug auf Produkte aus der "artgerechter Tierhaltung".

Wenn wir heute alle Menschen nicht "veganisieren" können, dann ist es unsere Pflicht und Schuldigkeit, das kleinere Übel zu wählen, und das ist der Vegetarismus, weil auch hier das verursachte Leiden - entgegen aller Unkenrufe mancher Hardline-Veganer - geringer ist. Und wenn wir einen Menschen nicht vom Vegetarismus überzeugen können, dann ist es ebenso unsere Pflicht und Schuldigkeit, ihm solche "Bio-Produkte" zu empfehlen, weil wir damit zumindest das Leiden der Tiere in der Massentierhaltung mit der uns zur Verfügung stehenden Alternative "Bio" partiell vermindern können. Jede willkürliche Grenzziehung bei der Verminderung des Leidens der Tiere durch Menschenhand ist sowohl irrational als auch ethisch nicht vertretbar. Wenn ich den Vegetarismus, der ebenfalls zu Leiden und Tod von empfindungsfähigen Lebewesen führt, als Zwischenschritt akzeptiere, weil ich davon ausgehe, dass sich das Gesamtleiden reduziert, dann bin ich aus rationalen und ethischen Gründen auch gezwungen, mich für jede andere Verminderung des Leidens auszusprechen, selbst wenn diese die grundsätzliche Ungerechtigkeit nicht beseitigt.

Die Strategie der "Politik der kleinen Schritte" bzw. die Maxime "Reform UND Abschaffung" schließt die Empfehlung von Produkten aus "artgerechter Tierhaltung" ein, denn sie ist im eigentlichen Sinne keine Strategie, sondern beruht auf den ethisch anerkannten Grundsätzen: "Helfen, wo Hilfe möglich ist." und "Geringeres Leid ist dem größeren Leid vorzuziehen." und besitzt damit normativen Charakter.


Produkte aus "artgerechter Tierhaltung" - Strategie und ethische Verpflichtung auf politischer Ebene

Mit heroischer Resignation müssen wir die Kluft zwischen "Sein und Sollen" in der heutigen Entwicklungsphase der Menschheit akzeptieren. Die Distanz zwischen der Realität und der Utopie einer moralischen Welt nötigt uns zur Bescheidenheit. Dadurch relativieren sich aber auch unsere Ansprüche auf eine konsequente Verwirklichung einer Menschen und Tiere berücksichtigenden, gerechten Ethik zu dem bescheidenen Wunsch nach einer erträglicheren Welt, nach einer Welt mit weniger Tier- und Menschenleid. Jedes Denken, das heute darüber hinausgeht, ist Illusion oder Selbsttäuschung.

Die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hier und heute sind nicht geeignet, um alle Aspekte einzufordern, die sich aus einer Tiere und Menschen gleichermaßen berücksichtigenden Ethik ergeben. In der heutigen Situation werden ethisch berechtigte Maximalforderungen den angestrebten Paradigmenwechsel in unserer Gesellschaft leider nur verzögern. Da die Grausamkeiten, die Tiere durch den Menschen erdulden müssen, qualitativ und quantitativ so massiv sind, sind auch Teilerfolge, die nur zu einer Reduzierung des Leidens der betroffenen Tiere führen, anzustreben. Es ist deshalb wichtig, dass gerade unsere Forderungen auf der politischen Ebene sich an der Realität und der Realisierbarkeit orientieren.

Wir werden Politiker heute nicht überzeugen können, ein Gesetz zur totalen Abschaffung der "Nutz-Tierhaltung" zu erlassen oder den Vegetarismus - geschweige den Veganismus - von ihren Wählern einzufordern. Was aber heute schon im Bereich der Realität und Realisierbarkeit liegt, ist neben der Forderung einer staatlichen Aufklärungspolitk in Sachen Tierrechte und Tierschutz für die Verbraucher, die Forderung einer konsequenten "biologisch/ökologischen Agrarwirtschaft", in der überprüfbare Mindestanforderungen bezüglich der Lebensbedingungen der betroffenen Tiere vorgeschrieben sind, und die weit über die existierenden Tierschutzgesetze hinausreichen. Diese Gesetze und diese vom Staat ausgehende Initiative würde zwar am grundsätzlichen Unrecht gegenüber den Tieren nicht viel verändern, führte jedoch zu einer spürbaren Verbesserung ihrer Lebensbedingungen.

Nur durch eine Strategie, die sich an der Realität, der Realisierbarkeit und an den Adressaten ausrichtet, kommen wir weiter. Nichts kann uns davon abhalten, uns auf anderen Ebenen gleichzeitig für den Veganismus oder den Vegetarismus einzusetzen.

Abschließend:

Ein strikter Abolitionismus ist ebenso wie ein strikter Reformismus rational und ethisch inakzeptabel. Wie so oft dürfte der Mittelweg die Lösung zur Befreiung der Tiere darstellen. Dieser Mittelweg ergibt sich aus der Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes und des Universalisierungsgrundsatzes. Um den Speziesismus zu überwinden, sollte ich "universalisieren", denn andernfalls gerate ich unweigerlich in eine Sackgasse. Die Empfehlung von Produkten aus "artgerechter Tierhaltung" darf in einer Gesamtstrategie einfach nicht fehlen, denn jede Verbesserung der Lebensbedingungen der "Nutz-Tiere" ist angesichts ihres Leidens in der Massentierhaltung wünschenswert. Wer ideologische Argumente bei seinen Abwägungen, in denen es um eine direkte Leidensverminderung geht, vorrangig bewertet, hat seinen Speziesismus noch lange nicht überwunden, denn er macht immer noch große Unterschiede zwischen Mensch und Tier. Wenn er aber bereit wäre, sich gleich oder ähnlich zu entscheiden, wenn Menschen die Betroffenen seiner Abwägungen und Urteile wären, und er das Leiden dieser Menschen in Kauf nähme, weil ihm die eigene Ideologie wichtiger ist, der möge es auch sagen. Wie das moralisch zu bewerten ist, möge sich jeder selbst beantworten.

A.K.T.E.-Redaktion / Stefan Bernhard Eck



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